Mitarbeiter von Beate Rudert und Annette Heinz - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft für Familienrecht - Erbrecht - Sozialrecht - Arbeitsrecht - Mietrecht in Greiz

Annette Heinz

Fachanwältin für Familienrecht

Annette Heinz ist mit ihrer Kanzlei seit 1992 in Greiz tätig. Ihr Hauptaugenmerk richtet sich neben dem Erbrecht insbesondere auf das Familienrecht, in dem sie seit 2002 als Fachanwältin tätig ist.

Unsere Schwerpunkte im Familienrecht

Ehe

  • Ehescheidung Erstberatung, gerichtliches Verfahren

  • Versorgungsausgleich Vertretung im Verfahren, außergerichtliche Gestaltungsmöglichkeiten

  • Geltendmachung oder Abwehr von Ehegattenunterhalt im Getrenntleben / nach der Ehescheidung

  • Hausratsteilung

  • Zuweisung von Ehewohnung

  • Ehegattentestamente

  • Vermögensauseinandersetzung Scheidungsfolgesachenverträge, Eheverträge, Gestaltungsmöglichkeiten, gerichtliche Auseinandersetzungen

Kinder

  • Kindesunterhalt Durchsetzung, Abwehr, minderjährige Kinder, Sonderfälle, Wechselmodell etc., volljährige Kinder

  • elterliche Sorge außergerichtliche Vertretung und Vertretung im Sorgerechtsverfahren, gemeinsame elterliche Sorge, Sorgerechtsentzug, Streit um Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden, religiöse Erziehung, Bildungsweg

  • Kindesumgang Durchsetzung / Abwehr, streitig oder Cochemer Modell

  • Adoptionsverfahren Minderjährigen- oder Volljährigenadoption

  • Einbenennung

Wir sind Ihre Adresse rund um das Thema Erbrecht

zu Lebzeiten

  • Einzel- oder Ehegattentestamente

  • Erb- und Eheverträge

  • Behindertentestamente

  • Vermögensdispositionen und deren Planung und Gestaltung, gerne auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater

nach dem Erbfall

  • Vertretung im Erbscheinsverfahren

  • Übernahme von Testamentsvollstreckung oder Nachlasspflegschaften

  • Vertretung von Erben, Vermächtnisnehmern oder Pflichtteilsberechtigten in der Erbauseinandersetzung außergerichtlich oder gerichtlich

  • Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen Geltendmachung und deren Abwehr

  • Erbenermittlung